Vollzugsdefizit
Diese Folge ist ein sogenannter „Deep Dive“: Damit will ich ein Thema kurz und knapp beleuchten – ganz ohne fancy Storytelling, wie ihr es hier gewohnt seid.
Nichtsdestotrotz behandelt dieser Deep Dive eine Frage, die zentral für alle Aufdeckungen von Tierquälerei ist – auch die, die ihr hier schon gehört habt: Wo waren die Menschen, die Tiere eigentlich schützen sollten?!
Ob Gülle, CO₂-Betäubung oder Brutalität am Schlachtband: Alles fällt auf das grausam bürokratische Wort „Vollzugsdefizit“ zurück. Behörden setzen Tierschutzrecht nicht durch – und keine andere Kontrollinstanz haut den Behörden dafür auf die Finger.
Springen wir mal rein!
Kastenstand-Paradox
Rechts und links sind nur Metallstangen. Vor ihr ist ein Trog mit Wasser und Futter. Unten ein Betonboden mit Schlitzen, wo ihre Exkremente reinfallen.
Viele ihrer Artgenossinnen müssen über Wochen auf eine Wand starren.
Wenn sie „Glück“ hat, baumelt vor ihr ein Seil oder eine Kette, zum Draufrumkauen. Aber was nutzt so ein Pseudo-Tierwohl-Seil, wenn sie sich trotzdem nicht umdrehen, sich richtig hinlegen oder sich ausstrecken kann?
Auch, wenn eigentlich alles in der Tierindustrie grausam ist: Der Kastenstand – also das eben beschriebene Teil aus Stahlrohren – ist mitunter das grausamste und gleichzeitig anschaulichste Beispiel dafür, wie Menschen mit Tieren umgehen.
Hier kommen Sauen rein, damit sie stillhalten, während sie künstlich und nicht selten gewaltvoll besamt werden. Und bleiben oft weit über diesen Prozess hinaus in dieser Zwickmühle.
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Manche Betriebe lassen Sauen oft bis kurz vor der Geburt der Ferkel in diesem Gitterkäfig. – Was danach kommt, ist übrigens auch nicht viel besser: Der sogenannte „Ferkelschutzkorb“ – aber dazu ein anderes Mal mehr.
Denn Kastenstände sind ein Baustein der kosteneffizienten industriellen Tierhaltung. Weniger Platz, bedeutet mehr Tiere auf kleinem Raum.
Und genau hier sollte eigentlich das Tierschutzgesetz einschreiten und sagen:
„Naja, bisschen Tierschutz wäre schon nett. Profit ist ja kein Grund, Sauen die Grundbedürfnisse abzuschneiden!“
Und schon 1988 wurde das in einer Verordnung der damaligen Bundesregierung angeordnet:
„Schweine dürfen in Anbindehaltung oder in Kastenständen nur gehalten werden, wenn die Vorrichtungen für die Anbindehaltung und die Kastenstände so beschaffen sind, dass die Schweine sich nicht verletzen können, jedes Schwein ungehindert aufstehen, sich hinlegen und den Kopf und in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken kann und nicht offensichtlich erkennbar ist, dass diese Haltungsformen zu nachhaltiger Erregung führen. […]“
„Sauen dürfen jeweils nach dem Absetzen der Ferkel insgesamt vier Wochen lang nicht in Anbindehaltung gehalten werden; sie dürfen während dieser Zeit in Kastenständen nur gehalten werden, wenn sie täglich freie Bewegung erhalten.“ – § 7 Schweinehaltungsverordnung: Anbinde- und Kastenstandhaltung aus dem Jahr 1988.
Wer die Bilder aus Schweineställen kennt, der wird auch schnell feststellen, dass es da vermutlich nie „freie Bewegung“ gibt. Aber naja…
Diese „Verordnung zum Schutz von Schweinen bei Stallhaltung“ wurde am 8. April 1988 vom Bundesrat durchgewinkt. Und eigentlich sollte sie auch seit diesem Zeitpunkt Anwendung finden. Na gut – bisschen Übergangszeit, ein paar Ausnahmeregelungen…
Doch Fakt ist leider, dass die meisten Schweine-Halter:innen diese klaren, unmissverständlichen Regelungen nur als „nice to have“ angesehen haben und sie bis heute nicht ernst nehmen.
Obwohl ganz deutlich im Tierschutzgesetz steht:
„Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.“ – § 17 Tierschutzgesetz.
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Doch diese Konsequenzen bleiben aus: Kaum ein Tierhalter oder eine Tierhalterin hat bis heute eine Geldstrafe blechen müssen, weil die Sauen in zu kleinen Kastenständen stehen.
Ganz abgesehen davon, dass der „vernünftige Grund“ in meinen Augen mehr als Debateble ist …
Der Text der Verordnung ist ziemlich deutlich. Die Rechtslage und die Konsequenzen sind auch vorgegeben. Aber irgendwas fehlt …
Über Jahre und Jahrzehnte hinweg haben die Veterinärbehörden einfach akzeptiert, dass Sauen in viel zu engen und viel zu grausamen Gitterboxen aka Kastenständen gehalten werden.
Für die Menschen, die dafür ausgebildet wurden, Tiere zu schützen, scheint diese „Schweinehaltungsverordnung“ leider zu uneindeutig zu sein.
Und ja, die Industrie hat die Wahrheit gebogen, bis es fürs „Weiter so!“ gereicht hat:
Die einen Betriebe pochten darauf, dass die Sau sich hinlegen kann, und wenn daneben keine Sau ist, kann sie sogar die Füße ausstrecken!
[yeah]
Und von wegen „erhebliche Bewegungseinschränkungen“: Das ist doch nur für eine klitzekleine Zeit. Insgesamt vielleicht nur so das halbe Leben der Sauen. Easy!
[yeah]
Die Sauen können ja ungehindert aufstehen. „Ungehindert hinlegen“ ist ja damit gar nicht gemeint.
[yeah]
Diese Märchen der Lobby und der Tierindustrie wurden stillschweigend übernommen von den Veterinärbehörden in Deutschland. Es gab kaum Beschwerden oder Klagen gegen die Kastenstandhaltung.
Wenn schon die „Profis“ der Behörden kein Problem sehen – warum sollte sich was ändern?
Genau deshalb wurde mit weiteren Verordnungen und Gesetzestexten nachgeholfen:
Der Bundesrat hat 2003 und 2006 (merke: 15 Jahre später) das Ganze in der „Tierschutz-Nutztierverordnung“ erneut festgehalten und erneut gesagt: Sauen müssen Platz haben.
Aber es blieb dabei, dass die Industrie auch diese Verordnung nur wie das Anschnallgebot im Flixbus einhielt: gar nicht.
Und auch die Veterinärbehörden, die ja in der Pflicht stehen, diese (verbotene) Haltung zu kritisieren und notfalls Abschaffung anzuordnen – haben nichts unternommen.
Wieder passierte also jahrelang nichts.
Erst 2012 (merke: 24 Jahre später) kam ein Veterinäramt in Sachsen-Anhalt auf die Idee, einem Mega-Schweinemastbetrieb die Haltung im Kastenstand zu verbieten.
Damit riskierten die Mitarbeitenden der Verwaltung ihren Job und eine kostspielige Klage des Betreibers, Adrianus Straathof.
Das Ganze ging bis zum Bundesverwaltungsgericht, das 2016 dann nochmal unmissverständlich und schwarz auf weiß festhielt: Die meisten, viel zu engen Kastenstände sind illegal. Und das Gericht unterstreicht auch, dass das schon 1988 eindeutig war.
Jetzt sind wir also schon mehr als ein Jahrzehnt im neuen Jahrtausend und Sauen leiden noch immer in Kastenständen. Obwohl sie scheiße sind. Obwohl sie illegal sind. Obwohl die Veterinärbehörden nun endgültig die gewollte „Rechtssicherheit“ haben.
Doch die Gesetze werden immer noch nicht durchgezogen.
Eine leise Panik macht sich vielleicht in der Tierindustrie breit. Aber statt eines großen Aufschreis wird „business as usual“ gemacht.
Wir sind jetzt fast 40 Jahre nach der „Schweinehaltungsverordnung“ und der Rechtsbruch ist immer noch so weit verbreitet, dass der Staat ihn lieber legalisiert, als ihn zu ahnden.
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Das war „dreckige Pfoten“ mit einem Deep Dive über „Vollzugsdefizit“.
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Intro-Musik von: Manuel Rathje
Viele Quellen und das Transkript findet ihr auf www.dreckige-Pfoten.de
Für diesen Podcast wurden Stimmen teilweise mithilfe von KI € erstellt.
Quellen & Hintergründe
Dreißig, Valentin: Tierschutzverbandsklage als wirksames Mittel gegen Vollzugsdefizite im Tierschutzrecht, Speyerer Arbeitsheft Nr. 261, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, 2024
BVerwG, Beschluss vom 08.11.2016 – 3 B 11.16 (Kastenstände)
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.03.2024 – 6 S 3018/19 (Putenhaltung)
BT-Drucksache 19/3195 (Kontrollintervalle nach Bundesländern)
Thünen-Institut: Expertise Rinder in Anbindehaltung
BT-Drucksache 17/13477 + Pressemitteilung Ausschuss Ernährung, 05.06.2013 (gescheiterter SPD-Antrag)
Deutschlandfunkkultur: „Und irgendwann zuckte noch ein Ohr“ von Rosie Füglein, 02.06.2026
Geschichten
Nicht »noch ein Laber-Podcast« – sondern eindringliche Geschichten, mit Haltung und Herz über die grausamste Industrie unserer Zeit.

