Jetzt einwenden!
Die Anlage, die es nicht geben dürfte
Seit Jahren wird vor Gericht um die Schweinemastanlage in Gerbisbach gestritten. Und die Urteile sind ziemlich eindeutig: Mehrere Gerichte haben festgestellt, dass die immissionsschutzrechtliche Genehmigung rechtswidrig war. Die Anlage hätte in dieser Form also niemals genehmigt werden dürfen.

Und trotzdem läuft der Betrieb bis heute weiter.
Statt aus den Urteilen die naheliegenden Konsequenzen zu ziehen, soll die fehlerhafte Genehmigung nun offenbar nachträglich „geheilt“ werden.
Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt führt dafür ein ergänzendes immissionsschutzrechtliches Verfahren durch.
Teil dieses Verfahrens ist ein neuer UVP-Bericht: eine ergänzende Untersuchung der Auswirkungen der Anlage auf Menschen, Tiere, Natur und Umwelt.
Und genau hier könnt ihr euch einmischen.
Einwendung einreichen
Auf konkrete Probleme und Bedenken hinweisen.
Behörden müssen prüfen
Einwendungen werden Teil des Verfahrens und müssen berücksichtigt werden.
Öffentlicher Druck
Viele Einwendungen können zeigen, dass die Öffentlichkeit genau hinschaut.
Veränderung bewirken
Eure Einwendungen können das Verfahren verändern und Nachbesserungen oder eine erneute Bewertung bewirken.
Warum eure Einwendung wichtig ist
Noch bis zum 27. Juli 2026 können Bürger:innen sogenannte Einwendungen gegen das Vorhaben einreichen.
Das klingt erst einmal ziemlich bürokratisch. Ist aber wichtig.
Denn jede Einwendung zeigt: Die Öffentlichkeit schaut hin.
Die Menschen haben nicht vergessen, dass diese Anlage auf Grundlage einer rechtswidrigen Genehmigung errichtet wurde. Und sie sind nicht bereit, die Folgen für die Bevölkerung, die Umwelt und die Natur einfach hinzunehmen.
Je mehr sachlich begründete Einwendungen eingehen, desto deutlicher wird, dass dieses Verfahren nicht still und leise abgewickelt werden kann. Die Behörden müssen sich mit den vorgebrachten Kritikpunkten auseinandersetzen und die bestehenden Mängel sorgfältig prüfen.
Das Beteiligungsrecht der Öffentlichkeit ist kein freundliches Entgegenkommen der Behörden. Es ist ein wichtiger Bestandteil des Umweltrechts.

Muster-Einwendung zum Download
Dank der Rechtsanwältin für Verwaltungsrecht, Nadine Hieß gibt es eine gute Handvoll Begründungen, die ihr auch für eure Einwendung nutzen könnt.
Ihr könnt sie herunterladen, eure persönlichen Angaben ergänzen und fristgerecht an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt schicken.
Natürlich könnt – und solltet – ihr die Vorlage auch um eigene Anmerkungen ergänzen.
Besonders hilfreich sind persönliche Erfahrungen und konkrete Beeinträchtigungen, etwa durch Gerüche, Lärm, Verkehr, Tierschutz oder andere Auswirkungen der Anlage.
Wenn ihr die kompletten Antragsunterlagen lesen wollt, schreibt mir eine Mail.
Frist: 27. Juli 2026
E-Mail-Adresse für die Einreichung:
TOEB.Antrag@lvwa.sachsen-anhalt.de
Lasst uns gemeinsam deutlich machen: Eine Genehmigung wird nicht dadurch rechtmäßig, dass man ihre Fehler erst Jahre später zu reparieren versucht.
Wenn ihr noch mehr über die Anlage, die es nie geben sollte wissen wollt, hört in die Folgen 4 & 5 des Podcasts:
