blackbox schlachthof 03
Trügerische Idylle „Tierwohl Schlachthof“
Diese Folge erzählt, wie der Prozess abläuft, welche Einschüchterungstaktiken der Betrieb fährt und warum dieser Fall zur Grundsatzfrage wird: Sind Tierschützer:innen Täter:innen – oder die wichtigsten Zeug:innen systematischer Tierqual?
recap
In den letzten zwei Folgen von „dreckige Pfoten“ haben wir den Schlachthofprozess unter die Lupe genommen: Zwei Tierschützer stehen vor Gericht, weil ein „Tierwohl“-Schlachthof die Bilder aus seinem Betrieb nicht in der Öffentlichkeit sehen will.
Anna und Hendrik haben uns beschrieben, welche Qualen Schweine bei der CO₂-Betäubung in einem Schlachthof durchmachen müssen. Diese Art der Betäubung vor dem eigentlichen Schlachten ist höchst umstritten – und trotzdem hoher Standard in deutschen Schweineschlachthöfen.
Statt schillernder Werbe-Kulisse haben ihre Aufnahmen gezeigt, was wirklich passiert, wenn Schweine mit der sogenannten CO₂-Gondel in die Tiefe fahren: Schreie, Panik, Todeskampf.
Diese Bilder landeten im Fernsehen, in Zeitungen – und plötzlich war aus dem Vorzeige-„Tierwohl“-Schlachthof ein Ort der Qualen geworden, über den ganz Deutschland diskutiert.
Wir haben uns auch angeschaut, wie sich Schlachtung historisch entwickelt hat, warum Betäubung so oft schiefgeht und wieso Methoden wie CO₂ und Elektroschock für Millionen Tiere eher qualvoller Standard als Ausnahme sind.
Und über allem hängt die Frage: Wer steht hier wirklich vor Gericht – die, die Tiere quälen, oder die, die diese Qual sichtbar machen?
1. Der Schlachthof-Prozess
Wir werden in diesem Podcast noch öfter darüber reden, warum Tierrechtsaktivisti ihre Freiheit und manchmal auch ihre Gesundheit aufs Spiel setzen, um uns hier draußen zu zeigen, welche Hölle die Tiere durchmachen müssen.
Sie alle treibt an, Tieren eine Lobby zu geben. Die Aktivisti verstärken die unendlich vielen Schreie von empfindungsfähigen Lebewesen, damit sie endlich von uns allen gehört werden. Damit das Leiden der Tiere endlich endet.
Damit sich etwas ändern kann.
Ob das bedeutet, dass die Politik sich bewegt und endlich den ersten Paragraphen des Tierschutzgesetzes ernst nimmt, oder ob es Tierquäler:innen sind, denen das Handwerk gelegt wird.
Wir als Konsumierende tragen Mitverantwortung für das Leiden der Tiere. Aber die Politik, Gesetze und Subventionen treiben dieses grausame System weiter an und verhindern viel zu oft wichtige Aufklärungsarbeit.
Was diese Menschen machen ist vielleicht nicht erlaubt. Aber das was sie aufdecken ist meist erheblich schlimmer und noch viel weniger erlaubt. Im Kern geht’s nämlich um die Frage, ob wir unsere Tierliebe ernst meinen oder es am Schnitzel scheitert.
1.1 Täter:innen oder Zeug:innen?
Gehen wir zurück zu Anna und Hendrik. Denn sie stehen vor Gericht für eine Tat, die für uns alle relevant ist.
Mir zumindest waren die Dimensionen überhaupt nicht klar, in denen heutzutage Schweine mit CO₂ betäubt werden, und welche grausamen Qualen das für die Tiere bedeutet.
Und trotzdem stehen Anna und Hendrik jetzt als Täter:innen vor Gericht – nicht als Zeug:innen eines Verbrechens.
Ja, genau so läuft es im Prinzip ab. Heißt man sieht von außen erst mal nur, wie halbwegs ruhige Schweine automatisiert irgendwo reingeschoben werden und auf der anderen Seite kommen sie schlafend wieder raus. Und was da unterirdisch zwischen diesen beiden Sachen passiert, das sieht halt kein Mensch und das soll auch kein Mensch sehen
– Anna im Interview [15].
Also ohne solche Recherchen wüsste kein Mensch, wie was wirklich zugeht. Und die Öffentlichkeit hat ja auch ein Recht darauf, zu erfahren, wie es aussieht. Eine Öffentlichkeit. Muss ja informiert sein über diese Zustände, um sich selbst entscheiden zu können: Okay, möchte ich das unterstützen oder nicht?
– Anna im Interview.
„Ich glaube, es ist nach wie vor die Logik von Undercover-Recherchen, die wir hier weiter anwenden: Es geht darum aufzuzeigen, was in dieser Parallelwelt passiert. Es gibt einfach kaum Bilder, die diese CO₂-Betäubung zeigen. Und wir nutzen das jetzt, um diese Bilder weiterzuzeigen. Und, dass es absolut gerechtfertigt war.
„Ein Redakteur vom NDR hat mal bei allen großen Schlachthäusern angefragt, die Schweine schlachten, ob sie die CO₂-Betäubung verwenden und ob sie dabei filmen dürfen. Die haben entweder keine Antwort bekommen oder eine Absage. Niemand will diese Betäubung zeigen.“
– Hendrik im Interview.
„Und dann die Leute, die dieses Material beschaffen, zu verklagen und […] dass ein Gericht da mitgeht – das ist total krass. Obwohl das Gericht gleichzeitig sagt: Ja, die Tiere leiden ja, es sind tierschutzrechtliche Verstöße auf dem Material zu sehen. Ja, das Bildmaterial ist echt. Es besteht ein öffentliches Interesse – und trotzdem diese Entscheidung zu treffen, das ist ein absoluter Skandal.“
– Anna im Interview.
1.2 Die Schlamm-Schlacht vor dem Prozess
[Nachts in einer Stadt – Gitter wird geschlossen]
Als Anna und Hendrik aus der Polizeistation rauskommen, wissen sie, dass sie schon bald Post bekommen werden.
Denn wer unerlaubt das umzäunte Gelände einer Person betritt, ohne dass sie oder er auf Kaffee und Kuchen eingeladen wurde, kann eine Anzeige wegen „Hausfriedensbruch“ bekommen.
Genau das ist passiert: Obwohl es kein „Haus“ war und dort definitiv kein „Frieden“ herrschte.
Und dann gibt es noch die Möglichkeit, dass die Grundstücksbesitzer:innen wegen dieses Hausfriedensbruchs weitere Forderungen stellen können.
„Also, im Zivilrecht geht es im Wesentlichen darum, dass wir aufhören sollen, die Bilder zu verbreiten. Da war seine [SH-Betreiber] Forderung auch, dass wir nicht nur aufhören, die Bilder selber zu benutzen, sondern die sollen auch bei Animal Rights Watch quasi nicht mehr gezeigt werden. Und eigentlich sollen wir sie auch bei der Presse zurückholen.
Dann gab es noch eine Unterlassungsaufforderung, sein Gelände nicht mehr zu betreten. Ich meine, das darf man sowieso nicht, das ist ja dann Hausfriedensbruch. Aber wenn man so eine Unterlassungs quasi vor Gericht durchsetzt und es dann trotzdem tut, dann kriegt man nicht nur eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch, sondern muss auch ziemlich viel Geld zahlen.
Die dritte Forderung von ihm war Schadensersatz.“
– Anna im Interview.
„Im Zivilverfahren ist es so, dass die Anwälte sich immer ganz viele Schriftsätze hin und her schicken.
Aber das meiste findet eigentlich im Vorfeld schriftlich statt. Und da hat er [der Anwalt] irgendwann im Verlauf dann auch versucht den Schaden zu beziffern mit 98.000 €.“
– Anna im Interview.
Um das vor dem Gericht zu rechtfertigen, müssen die Anwält:innen des Betriebs einiges aufbieten. Informationen aus Social Media mit zweideutigem Inhalt werden da genauso als „Beweis“ genutzt, wie fragwürdige Herleitungen zum eventuell entstandenen Schaden.
„Wenn es einen Schaden gibt, der durch den Hausfriedensbruch entstanden ist, dann sollen wir den Zahlen. Und ich soll zusätzlich auch noch für den Schaden aufkommen, der durch die Veröffentlichung entstanden ist. Das würde sich jetzt auf diese 98.000 € beziehen, die [der Anwalt] versucht hat zu beziffern, im Laufe des Prozesses.“
„Aber die müsste er jetzt erst mal gesondert vversuchen,bei mir einzuklagen.“
Und das sind halt alles absurde Forderungen: So was wie seine Social-Media-Kosten oder Kosten für Security, die er im Nachhinein bestellt hat.
Kosten bezahlen, nur weil wir Bilder aus seiner CCO₂-Anlage gezeigt haben?“
– Anna im Interview.
Dieser ganze Papierkrieg vor einem solchen Zivilprozess ist nicht nur nervtötend und anstrengend. Er macht auch etwas mit Anna und Hendrik: Es soll einschüchtern. Es lässt Fragen aufkommen, ob das alles der richtige Weg ist. Ist das Einstehen gegen das Leid von anderen Lebewesen vielleicht doch nicht so wichtig, wie Recht und Ordnung? Vielleicht hat der Schlachthof ja doch ein Recht, Tiere so zu behandeln?
„Der Schlachthof macht ja echt einen riesen Gewinn – viel Umsatz – mit dem Verkauf von toten Schweinen. Und deswegen ist es umso verwunderlicher, dass er meint, das sei ein Geschäftsmodell, was wir betreiben würden: Nämlich, dass wir die Bilder veröffentlicht haben. […] Da fließt kein Geld.“
– Hendrik im Interview.
Die vielen Schreiben von Anwält:innen mit Vermutungen und Halbwahrheiten – all das baut psychischen Druck auf. Die hohe Summe – einfach so in den Raum gestellt – soll Anna und Hendrik verängstigen und kann sie privat ruinieren.
All das, um die schrecklichen Bilder aus der CO₂-Gondel zu verheimlichen.
1.2.1 Erste Instanz
Ja, das ist mir total nahe gegangen. Ich hatte sogar Tränen in den Augen. Das habe ich nie. […] aber mich hat das so sehr berührt, als wir aus dem Gerichtssaal rausgekommen sind und plötzlich waren viel mehr Leute, als vor dem Gerichtstermin. […] Und plötzlich stand da so eine riesige Menge und alle haben so krass gerufen: ihr seid nicht allein, ihr seid nicht allein!
War so laut, das war richtig krass. Das war absolut beeindruckend und hat mich echt, wirklich zu Tränen gerührt.“
– Anna im Interview.[ii] [iii]
Der Gerichtssaal des Landgerichts Oldenburg ist gut besetzt. Einige Reporter:innen von Tageszeitungen wollen die Story festhalten.
Fast genau ein Jahr nachdem Anna und Hendrik die Aufnahmen in der CO₂-Gondel gemacht haben, sitzen sie nun hier dem Geschäftsführer des Betriebs gegenüber.
Alle wirken gesetzt und verhandeln sachlich über den Vorwurf: Anna und Hendrik sollen dem Ruf des „Tierwohl“-Schlachthofs geschadet haben.
Der Anwalt erklärt, dass der Betrieb zu Unrecht angeprangert wird, denn schließlich sei alles, was im Schlachthof passiert, mit dem Tierschutzgesetz konform.
„Es ist völlig absurd: Also erst hat der Schlachthof behauptet, die Aufnahmen seien gar nicht aus seinem Betrieb, was man daran sehen würde, dass seine Gondel sich – weiß ich nicht – linksrum statt rechtsrum dreht oder so.
„Das ist natürlich total absurd, weil die Gondel dreht sich links- oder rechtsrum, je nachdem von welcher Seite man draufschaut.“
„Und dann, ein paar Monate später: […] Er hat dann einfach die Argumentation von vorher nicht mehr verwendet und dann hieß es aber, das Bildmaterial ist manipuliert – die Tonspur wäre manipuliert. Die Schweine würden nämlich gar nicht schreien.
„Und um das nachzuweisen, hat er eine Szene genommen aus unserem Bildmaterial, um zu zeigen: hier, da schreien die Schweine nicht.“
– Anna im Interview.
Was allerdings etwas schal wirkt: Der Betrieb möchte gleichzeitig, dass die Bilder aus der Öffentlichkeit verschwinden. Alles gesetzeskonform, aber niemand soll’s sehen, hm?
„Es gab einen Verhandlungstag und dieser Verhandlungstag hat eigentlich dazu gedient, grob fürs Gericht zu verstehen, wo beide Seiten stehen und dann zu schauen, ob ein Vergleich geschlossen werden kann. Also, ob es eine Möglichkeit gibt, dass das Gericht nicht urteilt, sondern beide Parteien – wir und das Schlachthaus uns irgendwie einigen können.
Wir haben das erste Angebot gemacht – das ging in der Presse ein bisschen unter – und haben gesagt: ja, wir wären bereit, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, dass wir das Gelände betreten. Das ist für uns okay. Aber für uns ist natürlich keine Option, Schadensersatz zu zahlen, oder dass wir die Bilder irgendwo runternehmen und löschen.
Das fand der Schlachthof blöd und hat uns aber dann das Angebot gemacht, dass wir keinen Schadensersatz zahlen müssen, wenn wir die Bilder offline nehmen. Übrigens auch bei der Presse darauf hinwirken.“
„Und das war für mich auch total entlarvend. Also dass der Schlachthofbetreiber im Gerichtssaal vor Publikum und Presse sagt: ja, ihr müsst keinen Schadensersatz zahlen, aber nimm bitte die Bilder offline.“
„Das ist so entlarvend. Dass das auch einfach wirklich eine Einschüchterungstaktik von dem Schlachthaus ist – dass er will, dass die Bilder verschwinden, und deswegen uns möglichst hart mit irgendwelchen Schadensersatzforderungen kommt.“
– Hendrik im Interview.
Hier werden zwei Privatpersonen verklagt – aber keine Medienhäuser, die über den Fall – mit dem gleichen Bildmaterial – berichtet haben.
Eine so hohe Forderung nach Schadensersatz kann zwei junge Menschen finanziell ruinieren; von der psychischen Belastung eines solchen Prozesses mal ganz zu schweigen.
Der Vorsitzende Richter sagte der Presse ganz trocken: Dieses Verfahren habe das Potenzial, „Rechtsgeschichte zu schreiben“[iv].
Denn hier geht es nicht nur um Anna und Hendrik, sondern um die unzähligen Ermittler:innen und Journalist:innen, die ungeheures Leid aufdecken, wo eigentlich gar keins sein sollte.
Und dafür müssen sie manchmal leider geltende Gesetze brechen, weil es sonst nie ans Licht kommen würde.
Doch schon früher haben Richter:innen entschieden, dass die Öffentlichkeit ein Anrecht darauf hat, von Tierquälerei zu erfahren. Das hat sogar der Bundesgerichtshof schon 2018 gerechtfertigt:
Zwar sind die Filmaufnahmen – die eine Massentierhaltung dokumentieren und tote oder nur mit unvollständigem Federkleid versehene Hühner zeigen – geeignet, das Ansehen und den wirtschaftlichen Ruf der Klägerin in der Öffentlichkeit zu beeinträchtigen. Der Senat ist auch davon ausgegangen, dass die Ausstrahlung der nicht genehmigten Filmaufnahmen das Interesse der Klägerin berührt, ihre innerbetriebliche Sphäre vor der Öffentlichkeit geheim zu halten. Diese Beeinträchtigungen sind aber nicht rechtswidrig. Das von der Beklagten verfolgte Informationsinteresse der Öffentlichkeit und ihr Recht auf Meinungs- und Medienfreiheit überwiegen das Interesse der Klägerin am Schutz ihres sozialen Geltungsanspruchs und ihre unternehmensbezogenen Interessen. Dies gilt trotz des Umstands, dass die veröffentlichten Filmaufnahmen von F. rechtswidrig hergestellt worden waren.[v]
Leider haben die Richter in Oldenburg das in der ersten Instanz jedoch anders gesehen:
Anna und Hendrik sollen für den Schaden, der durch ihren Hausfriedensbruch entstanden ist, zahlen. Außerdem soll der Verein, der das Material an die Presse weitergegeben hat – „Animal Rights Watch“, kurz ARIWA – das Bildmaterial löschen. Beiträge bei ARD, BILD oder RTL und alle anderen Veröffentlichungen sind davon nicht betroffen.
Was die Verbreitung der Bilder betrifft, hatte [der Schlachthof] in seiner ursprünglichen Klageschrift sich nur auf die ARIWA [Animal Rights Watch] Veröffentlichung bezogen. Und deswegen haben wir auch nur da verloren. Also das heißt, die Bilder bleiben weiterhin in der Presse
„Aber Sie fordern jetzt von mir: […] Ich darf diese Bilder nicht weiter verbreiten […] weil sie sagen ich habe das Urheberrecht an den Bildern und deswegen müsste ich alles tun, damit die Bilder bei ARIWA runtergenommen werden.“
– Anna im Interview.
„Und das Gericht hat bestätigt: die Schweine leiden, es besteht ein öffentliches Interesse an der Sache.
Das Gericht hat bestätigt die Aufnahmen sind echt. Und trotzdem verbieten sie mir jetzt das Bildmaterial zu verbreiten, was ja total absurd ist. Die Begründung ist, es ist ja ein Hausfriedensbruch. […] Wenn man das jetzt durchgehen lassen würde, dann wäre das ja quasi wie eine Aufforderung für andere Leute auch.“
– Anna im Interview.
Ich fand auch total bezeichnend: Der Schlachthausbetreiber ist an die Presse gegangen und hat bisschen erklärt, wie das ganze aus seiner Sicht ist. Und er meinte, er hat diese Aufnahmen gesehen und das könne nicht aus seinem Betrieb sein, das sei ja wie im Horrorfilm, wie die Tiere da schreien würden.
Tatsächlich hält der Geschäftsführer das Material für manipuliert und in einem Interview sagte er sogar:
„Das ist eine Geräuschkulisse wie im Horrorfilm. Das gibt es hier bei uns nicht.“[vi]
Und das finde ich jetzt mit gerichtlicher Feststellung, dass die Aufnahmen aus seinem Betrieb sind, umso zitierenswürdiger, dass der Schlachthausbetreiber selber sagt, dass das, was in seinem Schlachthaus passiert, wie im Horrorfilm ist.
– Hendrik im Interview[vii].
„Das finde ich halt total krass: Die Medien sind eben auf unserer Seite. […] Klar, wir haben jetzt das Urteil verloren, aber was das Thema angeht, haben wir halt gewonnen, ganz klar.
Und darum geht es am Ende. Es geht am Ende nicht darum, ob wir irgendwie keine Ahnung eine Vorstrafe haben, Schadensersatz zahlen müssen oder so – dass dieses Thema in der Gesellschaft groß wird, ist viel mehr wert.“
– Anna im Interview.
„Ich glaube die öffentliche Unterstützung, aber auch in gewisser Weise auch die Presseberichterstattung, die stärkt uns den Rücken. Und ich glaube das sind die Dinge, die glaube ich entscheidend sind. Ich glaube nicht, dass wir sonst einfach so einknicken würden, aber das […] stärkt uns total den Rücken und lässt uns wirklich das Gefühl geben: wir stehen zwar dort stellvertretend für alle anderen, die Sachen aufdecken und für Verbesserungen für Tiere kämpfen, aber wir sind halt tatsächlich nicht wirklich allein.“
– Hendrik im Interview.
„Wir werden nicht aufgeben, auf gar keinen Fall.“
„Und keinen Cent auf einen Schlachthof zahlen.“
– Anna und Hendrik im Interview.
Anna und Hendrik wollen weitermachen. Aber bis das Verfahren abgeschlossen ist, könnten mehrere Jahre vergehen.
Ganz abgesehen davon, dass es jede Menge Anstrengung und Geld kostet.
Währenddessen geht der Betrieb im Schlachthof ungehindert weiter.
Tier für Tier.
1.2.2 Der Streisand-Effekt: Die Berichte danach
Aber der harte Kurs des Unternehmens gegen die Aktivisti schlägt schon jetzt große Wellen in den Medien:
Es gibt unzählige Berichte, in denen der Schlachthof nicht besonders gut wegkommt.
„Das Material wird mehr gezeigt als bei der eigentlichen Veröffentlichung. Und das Thema CO₂ ist jetzt in einigen sehr guten Texten genauer besprochen worden.
Wie die absurd und wie beschissen es ist, so ein Gas zu verwenden – ich glaube, das kommt bei immer mehr bei immer mehr Leuten an.
Öffentliche Kommunikation, öffentliche Debatten sind ja wesentlich komplexer. Bis mal alle es durchdrungen haben. Nicht alle schauen diesen Beitrag, nicht alle verstehen es sofort und da braucht’s einfach eine viel, viel häufigere Beschallung der Öffentlichkeit mit den mit den Schreien der Tiere aus dem aus der CO2-Anlage im Schlachthaus.
– Hendrik im Interview.
Vermutlich kennt die heutige Gen Z die Musikerin und Schauspielerin Barbara Streisand gar nicht mehr. Ich alter Mann bin ja auch schon nicht mehr mit ihrer Musik aufgewachsen.
Jedenfalls verklagte Streisand 2003 einen Fotografen auf eine Unsumme Schadensersatz. Der hatte für ein wissenschaftliches Projekt, Fotos der kalifornischen Küste gemacht und dabei auch ihre Villa fotografiert.
Ähnlich, wie der Schlachthof empfand auch Streisand die Veröffentlichung als verletzend. Nur ging es bei ihr um Bedenken über die Sicherheit ihrer Familie – und nicht um den „Schutz“ eines Industriebetriebs und der wirtschaftlichen Interessen.
Als öffentlich wurde, dass Streisand die Bilder verschwinden lassen wollte, tat das Internet, was es gut kann: einen Shitstorm aufwirbeln.
Innerhalb eines Monats wurde das Bild 420.000-mal runtergeladen und wie ein Lauffeuer überall im Internet geteilt. Es berichteten Zeitungen und Fernsehen über die Forderung der Musikerin.
Statt das Bild ihrer Villa aus dem Internet zu verbannen, wurde Streisands Haus noch berühmter als vorher. Außerdem wurde die Klage abgewiesen.
Trotz dieses verheerenden Endes gibt es immer wieder ähnliche Versuche, unliebsame Aufnahmen aus der Öffentlichkeit zu klagen. Der Journalist, der den Begriff „Streisand-Effekt“ prägte, schrieb dazu:
Wie lange wird es dauern, bis Anwälte erkennen, dass der Versuch, etwas zu unterdrücken, was ihnen online nicht gefällt, dazu führt, dass etwas, das die meisten Menschen niemals sehen würden […], nun von viel mehr Menschen gesehen wird? Nennen wir es den Streisand-Effekt.
Mike Masnick, “Since When Is It Illegal To Just Mention A Trademark Online?”, in Techdirt am 05. Januar 2005[viii]
Ob die Anwält:innen und der Betreiber des Schlachthofs diesen Effekt noch nicht kennen?
Das ganze Skript?
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Das war „dreckige Pfoten“ mit der LETZTEN von drei Folgen zum „Schlachthofprozess“.
„dreckige Pfoten“ bringt Licht ins Dunkle und macht Seilschaften, Lobbyismus, Tierqual und die Arbeit von dutzenden Recherche-Aktivisti sichtbar.
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Viele Quellen und das Transkript findet ihr auf www.dreckige-Pfoten.de
Rechtliche Beratung für den Podcast: Benjamin Lück
Die Intro-Musik ist von Manuel Rathje
Für diesen Podcast wurden Stimmen teilweise mithilfe von KI erstellt.
Da das Verfahren wegen den Aufnahmen aus der CO2-Betäubungsanlage noch immer läuft, wurden teilweise andere Aufnahmen von Organisationen wie Animal Rights Watch und SOKO-Tierschutz genutzt. Die Links dazu findet ihr weiter unten.
Weitere Infos
- Originalbeitrag „CO2-Betäubung: Gnadenakt oder Tierquälerei?“ vom 21.08.2025 beim Magazin „Plus Minus“ vom ARD.
- „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ am 21.06.2025: „Wie sehr leiden Schweine bei der Betäubung?“ von Petra Ahne (Archiv)
- „Süddeutsche Zeitung“ am 18.06.2025: „Gondeln des Todes“ von Sebastian Höhn (Archiv)
- „Hallo Niedersachsen“ am 12.06.2025: „In Schlachthof eingestiegen: Aktivisten lehnen Vergleich ab“ (Archiv)
- Die „Süddeutsche Zeitung“ titelte: „Was ist ein Hausfriedensbruch im Vergleich zum Todeskampf der Schweine?“ am 17.07.2025
Auch auf Instagram - Anna in der „Emma“ am 16.07.2025
- „Vegan-Kolumne Gras und Steine“ in der „Hamburger Morgenpost“: „Undercover-Horror: Diese Bilder sollen Sie nicht sehen“
(Archiv) - Recherche aus dem Jahr 2021 von der Tierschutzorganisation „SOKO Tierschutz“
- Bericht über die gängige Praxis der Schweine-Betäubung im Schlachthof aus dem Jahr 2014
Image-Spots
https://www.youtube.com/watch?v=IxzB10am8Zs
https://www.youtube.com/watch?v=rWeB72rMQk8
https://www.youtube.com/watch?v=PbeF-9nrA7w
https://www.youtube.com/watch?v=Ij2JFaCfKhQ
https://www.youtube.com/watch?v=UX4RPouoVy0
Werbung
https://www.youtube.com/watch?v=1sG8U6NMH_U
https://www.youtube.com/watch?v=8kHPd8T67GM
https://www.youtube.com/watch?v=MwYQMpd_eZA
https://www.youtube.com/watch?v=ay1dFRKA6lw
Quellen
[i] NDR „Hallo Niedersachsen“ am 06.02.2025: „Tierschützer kämpfen gegen CO2-Betäubung von Schweinen“
https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/hallo_niedersachsen/Tierschuetzer-kaempfen-gegen-CO2-Betaeubung-von-Schweinen,hallonds93068.html
[ii] NDR „Hallo Niedersachsen“ am 11.06.2025: „Tierrechtsaktivisten wegen Hausfriedensbruch vor Gericht“
https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/hallo_niedersachsen/Tierrechtsaktivisten-wegen-Hausfriedensbruch-vor-Gericht,hallonds95678.html
[iii] Siehe auch „Pro Lebensglück“ auf Instagram:
https://www.instagram.com/pro_lebensglueck/reel/DKx4upfqLcm/
[iv] Süddeutsche Zeitung am 18.06.2025: „Gondeln des Todes“
https://www.sueddeutsche.de/wissen/oldenburg-gericht-schlachtung-tierschutz-li.3264739?reduced=true Archiv: https://archive.is/lWcqr
[v] Urteil vom 10. April 2018 – VI ZR 396/16 : https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/2018072.html
[vi] Tagesspiegel am 22.06.2025: „Schweinebetäubung mit Kohlendioxid: Wie viel Leid ist vertretbar?“
https://www.tagesspiegel.de/politik/schweinebetaubung-mit-kohlendioxid-wie-viel-leid-ist-vertretbar-13891738.html Archiv: https://archive.is/XKwjn
[vii] Tagesspiegel am 22.06.2025: „Schweinebetäubung mit Kohlendioxid: Wie viel Leid ist vertretbar?“
https://www.tagesspiegel.de/politik/schweinebetaubung-mit-kohlendioxid-wie-viel-leid-ist-vertretbar-13891738.html Archiv: https://archive.is/XKwjn
[viii] Siehe https://www.techdirt.com/2005/01/05/since-when-is-it-illegal-to-just-mention-a-trademark-online/
[ix] Original hier: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32009R1099 und in der FAZ: https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/wie-sehr-leiden-schweine-bei-der-betaeubung-aufnahmen-aus-schlachthof-110548286.html Archiv: https://archive.is/2mKvO#selection-2523.191-2523.205
[x] Siehe auch Schlachthofprozess“ auf Instagram: https://www.instagram.com/p/DQ62dbZAoFX/
[xi] Siehe auch „Schlachthofprozess“ auf Instagram:
https://www.instagram.com/reel/DQ62dbZAoFX/
https://www.instagram.com/reel/DPI_X-KArmW/
eindringliche
Geschichten
Nicht »noch ein Laber-Podcast« – sondern eindringliche Geschichten, mit Haltung und Herz über die grausamste Industrie unserer Zeit.

