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  • 16.000 € Spenden – jetzt sind sie tot!

    16.000 € Spenden – jetzt sind sie tot!

    16.000 € Spenden – jetzt sind sie tot!

    Von einem “Gnadenhof”, der keiner war.

    16.000 € Spenden. Dutzende Tierpaten. Und am Ende: der Schlachthof. 💔 Der Fall „Tier-Herz Endlichhofen“ – und warum wir eure Hilfe brauchen.

    2024

    42 Kühe der Rasse »Galloway« sind abgemagert, haben dreckiges Fell und werden vom Landwirt aus Überforderung komplett verwahrlost zurückgelassen.

    Nachdem das Veterinäramt sie beschlagnahmt, kommen sie auf den neu gegründeten Gnadenhof »Tier-Herz Endlichhofen«.

    Es werden Tierpatenschaften verkauft und über 16.000 € Spenden gesammelt.

    Viele Leute haben gespendet und sich eingesetzt, damit die Tiere ein gutes Zuhause bekommen.

    Aber über die Wochen und Monate wurde die Situation immer trauriger und dann

    2026

    im Juni 2026 überschlagen sich die Ereignisse: Ein Schreiben kündigt den Pat:innen die Auflösung des Vereins an.

    Laut Recherchen von »BEN-Kurier« waren die Kühe zu diesem Zeitpunkt bereits abtransportiert und wurden nur wenig später tot.

    Die Pat:innen der Tiere haben laut Presse-Infos trotzdem weiter gezahlt – im Glauben, dass die Tiere noch quiekfidel sind.

    Ihr!

    Wenn ihr Tierpat:innen wart oder Menschen kennt, die diesen Hof und die Tiere besucht haben, slidet doch mal in meine DM.

    Wir wollen mit euch Erfahrungsberichte und Unterlagen sammeln.

    Gemeinsam mit den Menschen wollen wir diesem vermeintlichen Gnadenhof und den Machenschaften des Landwirts auf den Grund gehen.

    dreckige Pfoten öffnet Türen. Der Podcast lässt die Menschen zu Wort kommen, die Tierleid dokumentieren. Er erzählt die True-Crime-Fälle, über die niemand spricht – investigativ recherchiert, mit allen Quellen offengelegt.

    Die Musik und die KI-Stimmen habe ich von Artlist. Meldet euch unter diesem Link an, um diese Musik, AI-Bilderstellung oder AI-Voice-overs und vieles andere für euren Content zu nutzen.
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  • 11. Deep Dive : Vollzugsdefizit

    11. Deep Dive : Vollzugsdefizit

    Vollzugsdefizit

    Warum Tierschutz in Deutschland kaum ernst genommen wird

    Immer wieder werden Tierschutzverstöße aufgedeckt. Immer wieder gibt’s Aufschrei. Aber die Frage bleibt: Wo waren denn diese Veterinärbehörden oder die Zuständigen, die all diese Tierquälerei hätten sehen müssen? – Wir machen uns auf die Suche.

    Diese Folge ist ein sogenannter „Deep Dive“: Damit will ich ein Thema kurz und knapp beleuchten – ganz ohne fancy Storytelling, wie ihr es hier gewohnt seid.

    Nichtsdestotrotz behandelt dieser Deep Dive eine Frage, die zentral für alle Aufdeckungen von Tierquälerei ist – auch die, die ihr hier schon gehört habt: Wo waren die Menschen, die Tiere eigentlich schützen sollten?!

    Ob Gülle, CO₂-Betäubung oder Brutalität am Schlachtband: Alles fällt auf das grausam bürokratische Wort „Vollzugsdefizit“ zurück. Behörden setzen Tierschutzrecht nicht durch – und keine andere Kontrollinstanz haut den Behörden dafür auf die Finger.

    Springen wir mal rein!

    Kastenstand-Paradox

    Rechts und links sind nur Metallstangen. Vor ihr ist ein Trog mit Wasser und Futter. Unten ein Betonboden mit Schlitzen, wo ihre Exkremente reinfallen.

    Viele ihrer Artgenossinnen müssen über Wochen auf eine Wand starren.

    Wenn sie „Glück“ hat, baumelt vor ihr ein Seil oder eine Kette, zum Draufrumkauen. Aber was nutzt so ein Pseudo-Tierwohl-Seil, wenn sie sich trotzdem nicht umdrehen, sich richtig hinlegen oder sich ausstrecken kann?

    Auch, wenn eigentlich alles in der Tierindustrie grausam ist: Der Kastenstand – also das eben beschriebene Teil aus Stahlrohren – ist mitunter das grausamste und gleichzeitig anschaulichste Beispiel dafür, wie Menschen mit Tieren umgehen.

    Hier kommen Sauen rein, damit sie stillhalten, während sie künstlich und nicht selten gewaltvoll besamt werden. Und bleiben oft weit über diesen Prozess hinaus in dieser Zwickmühle.

    ___STEADY_PAYWALL___

    Manche Betriebe lassen Sauen oft bis kurz vor der Geburt der Ferkel in diesem Gitterkäfig. – Was danach kommt, ist übrigens auch nicht viel besser: Der sogenannte „Ferkelschutzkorb“ – aber dazu ein anderes Mal mehr.

    Denn Kastenstände sind ein Baustein der kosteneffizienten industriellen Tierhaltung. Weniger Platz, bedeutet mehr Tiere auf kleinem Raum.

    Und genau hier sollte eigentlich das Tierschutzgesetz einschreiten und sagen:

    „Naja, bisschen Tierschutz wäre schon nett. Profit ist ja kein Grund, Sauen die Grundbedürfnisse abzuschneiden!“

    Und schon 1988 wurde das in einer Verordnung der damaligen Bundesregierung angeordnet:

    „Schweine dürfen in Anbindehaltung oder in Kastenständen nur gehalten werden, wenn die Vorrichtungen für die Anbindehaltung und die Kastenstände so beschaffen sind, dass die Schweine sich nicht verletzen können, jedes Schwein ungehindert aufstehen, sich hinlegen und den Kopf und in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken kann und nicht offensichtlich erkennbar ist, dass diese Haltungsformen zu nachhaltiger Erregung führen. […]“
    „Sauen dürfen jeweils nach dem Absetzen der Ferkel insgesamt vier Wochen lang nicht in Anbindehaltung gehalten werden; sie dürfen während dieser Zeit in Kastenständen nur gehalten werden, wenn sie täglich freie Bewegung erhalten.“ – § 7 Schweinehaltungsverordnung: Anbinde- und Kastenstandhaltung aus dem Jahr 1988.

    Wer die Bilder aus Schweineställen kennt, der wird auch schnell feststellen, dass es da vermutlich nie „freie Bewegung“ gibt. Aber naja…

    Diese „Verordnung zum Schutz von Schweinen bei Stallhaltung“ wurde am 8. April 1988 vom Bundesrat durchgewinkt. Und eigentlich sollte sie auch seit diesem Zeitpunkt Anwendung finden. Na gut – bisschen Übergangszeit, ein paar Ausnahmeregelungen…

    Doch Fakt ist leider, dass die meisten Schweine-Halter:innen diese klaren, unmissverständlichen Regelungen nur als „nice to have“ angesehen haben und sie bis heute nicht ernst nehmen.

    Obwohl ganz deutlich im Tierschutzgesetz steht:

    „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.“ – § 17 Tierschutzgesetz.

    Doch diese Konsequenzen bleiben aus: Kaum ein Tierhalter oder eine Tierhalterin hat bis heute eine Geldstrafe blechen müssen, weil die Sauen in zu kleinen Kastenständen stehen.

    Ganz abgesehen davon, dass der „vernünftige Grund“ in meinen Augen mehr als Debateble ist …

    Der Text der Verordnung ist ziemlich deutlich. Die Rechtslage und die Konsequenzen sind auch vorgegeben. Aber irgendwas fehlt …

    Über Jahre und Jahrzehnte hinweg haben die Veterinärbehörden einfach akzeptiert, dass Sauen in viel zu engen und viel zu grausamen Gitterboxen aka Kastenständen gehalten werden.

    Für die Menschen, die dafür ausgebildet wurden, Tiere zu schützen, scheint diese „Schweinehaltungsverordnung“ leider zu uneindeutig zu sein.

    Und ja, die Industrie hat die Wahrheit gebogen, bis es fürs „Weiter so!“ gereicht hat:

    Die einen Betriebe pochten darauf, dass die Sau sich hinlegen kann, und wenn daneben keine Sau ist, kann sie sogar die Füße ausstrecken!

    [yeah]

    Und von wegen „erhebliche Bewegungseinschränkungen“: Das ist doch nur für eine klitzekleine Zeit. Insgesamt vielleicht nur so das halbe Leben der Sauen. Easy!

    [yeah]

    Die Sauen können ja ungehindert aufstehen. „Ungehindert hinlegen“ ist ja damit gar nicht gemeint.

    [yeah]

    Diese Märchen der Lobby und der Tierindustrie wurden stillschweigend übernommen von den Veterinärbehörden in Deutschland. Es gab kaum Beschwerden oder Klagen gegen die Kastenstandhaltung.

    Wenn schon die „Profis“ der Behörden kein Problem sehen – warum sollte sich was ändern?

    Genau deshalb wurde mit weiteren Verordnungen und Gesetzestexten nachgeholfen:

    Der Bundesrat hat 2003 und 2006 (merke: 15 Jahre später) das Ganze in der „Tierschutz-Nutztierverordnung“ erneut festgehalten und erneut gesagt: Sauen müssen Platz haben.

    Aber es blieb dabei, dass die Industrie auch diese Verordnung nur wie das Anschnallgebot im Flixbus einhielt: gar nicht.

    Und auch die Veterinärbehörden, die ja in der Pflicht stehen, diese (verbotene) Haltung zu kritisieren und notfalls Abschaffung anzuordnen – haben nichts unternommen.

    Wieder passierte also jahrelang nichts.

    Erst 2012 (merke: 24 Jahre später) kam ein Veterinäramt in Sachsen-Anhalt auf die Idee, einem Mega-Schweinemastbetrieb die Haltung im Kastenstand zu verbieten.

    Damit riskierten die Mitarbeitenden der Verwaltung ihren Job und eine kostspielige Klage des Betreibers, Adrianus Straathof.

    Das Ganze ging bis zum Bundesverwaltungsgericht, das 2016 dann nochmal unmissverständlich und schwarz auf weiß festhielt: Die meisten, viel zu engen Kastenstände sind illegal. Und das Gericht unterstreicht auch, dass das schon 1988 eindeutig war.

    Jetzt sind wir also schon mehr als ein Jahrzehnt im neuen Jahrtausend und Sauen leiden noch immer in Kastenständen. Obwohl sie scheiße sind. Obwohl sie illegal sind. Obwohl die Veterinärbehörden nun endgültig die gewollte „Rechtssicherheit“ haben.

    Doch die Gesetze werden immer noch nicht durchgezogen.

    Eine leise Panik macht sich vielleicht in der Tierindustrie breit. Aber statt eines großen Aufschreis wird „business as usual“ gemacht.

    Wir sind jetzt fast 40 Jahre nach der „Schweinehaltungsverordnung“ und der Rechtsbruch ist immer noch so weit verbreitet, dass der Staat ihn lieber legalisiert, als ihn zu ahnden.

    Noch mehr?

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    dreckige pfoten

    Das war „dreckige Pfoten“ mit einem Deep Dive über „Vollzugsdefizit“.

    „dreckige Pfoten“ bringt Licht ins Dunkle der schlimmsten Industrie der Welt.

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    Intro-Musik von: Manuel Rathje

    Viele Quellen und das Transkript findet ihr auf www.dreckige-Pfoten.de

    Für diesen Podcast wurden Stimmen teilweise mithilfe von KI erstellt.

    Quellen & Hintergründe

    Dreißig, Valentin: Tierschutzverbandsklage als wirksames Mittel gegen Vollzugsdefizite im Tierschutzrecht, Speyerer Arbeitsheft Nr. 261, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, 2024

    BVerwG, Beschluss vom 08.11.2016 – 3 B 11.16 (Kastenstände)

    VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.03.2024 – 6 S 3018/19 (Putenhaltung)

    BT-Drucksache 19/3195 (Kontrollintervalle nach Bundesländern)

    Thünen-Institut: Expertise Rinder in Anbindehaltung

    BT-Drucksache 17/13477 + Pressemitteilung Ausschuss Ernährung, 05.06.2013 (gescheiterter SPD-Antrag)

    Deutschlandfunkkultur: „Und irgendwann zuckte noch ein Ohr“ von Rosie Füglein, 02.06.2026

    dreckige pfoten
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    eindringliche
    Geschichten

    Nicht »noch ein Laber-Podcast« – sondern eindringliche Geschichten, mit Haltung und Herz über die grausamste Industrie unserer Zeit.

  • 10. Zwei Freunde

    10. Zwei Freunde

    Betäubungslose Schlachtung in Hürth

    Zwei Freunde

    In einem genehmigten „Schlachthof von Nebenan“ in Hürth bei Köln werden Schafe und Rinder bestialisch abgestochen – ohne die notwendige Betäubung. Aber das Leid ist noch viel größer.

    Wir sind hier irgendwo in der Eifel. Grüne Felder. Jede Menge Hügel und Berge. Und eine ganze Herde Schafe.

    So ganz easy auf der Weide grasen. Das klingt doch nach einem Life. Keine Sorge in der Welt – bisher.

    Schafe sind so friedliebende Tiere. Sie können euer Gesicht erkennen und sind schnelle Lerner. Es gab schon Verhaltensexperimente, in denen sich Schafe über 22 Wochen etwas merken konnten[i]. – Das ist länger, als so mancher Macker sich ein „Nein“ merken können.

    Zwei der Flauschis reiben ihre Köpfe liebevoll aneinander. Schafe sind sowieso dafür bekannt, dass sie untereinander Beziehungen bilden. Je nach Charakter und Persönlichkeiten, bilden sich dann Gruppen heraus[ii].

    Vielleicht sind die Zwei im Grüppchen der Schüchternen und grasen lieber nebeneinander her, statt dem Rest der Herde zu folgen.

    Aber leider wird es hier nicht friedlich bleiben.

    Ein SUV mit Anhänger holpert über den Feldweg. Der Schäfer steigt aus und öffnet das Gatter.

    Dann die Klappe des Anhängers.

    Die zwei Freunde wissen nicht, was passiert. Sie bleiben zusammen.

    Aber auch sie werden vom Schäfer über die Rampe in den Anhänger getrieben.

    Die Tür wird verriegelt. Es ist dunkel.

    Nach einer langen Fahrt rollt der Anhänger auf irgendeinem Hinterhof.

    Sie sind jetzt in einem Industriegebiet in Hürth.

    Der SUV bleibt stehen. Die Klappe des Anhängers öffnet sich.

    Eines der selbstbewussteren Schafe läuft sofort los.

    Aber ein Mann in Weiß packt sie und schleudert das Tier herum.

    Dann kommen andere Männer in den Anhänger und schieben und zerren die Tiere raus. Manche werden am Schwanz oder an den Vorderbeinen rausgezerrt. Andere laufen hinterher – vollkommen verwirrt und voller Angst.

    Wieder wird ein Schaf am Bein gepackt. Sie windet sich, aber der Mann ist zu stark. Andere aus der Herde kommen hinterher – vielleicht wollen sie helfen, oder sie nicht alleine lassen. Das windende Schaf stößt mit voller Wucht gegen die Laderampe – der Mensch hat gewonnen.

    Jetzt laufen alle in einen Schuppen, in dem Stroh ausgelegt ist.

    Die restlichen Schafe der Herde stehen dicht gedrängelt am Rand der Laderampe. Von hinten schiebt der Schäfer sie immer weiter.

    Die Männer wollen schnell fertig werden. Sie pfeifen und rufen.

    Vierundvierzig Tiere werden in den sogenannten Wartebereich oder Wartestall getrieben.

    Auch die zwei Freunde sind jetzt hier. Sie haben vermutlich Angst und wissen nicht was vor sich geht.

    Hier sollen die Tiere zur Ruhe kommen. Stress abbauen.

    Denn „gestresstes Fleisch“ schmeckt nicht…

    Eine Säge für Fleisch in einem Schlachthof
    Eine Säge für Fleisch in einem Schlachthof

    1. Der Schlachthof von nebenan

    Wer in Deutschland Fleisch im Supermarkt kauft, kann sich eigentlich sicher sein, dass es in einem zugelassenen EU-Schlachthof produziert wurde. Bis Ende 2009 war das manchmal noch ohne Genehmigung möglich.

    Als Land der Dokumentenberge und Fax-Verbindungen, gibt es eine Menge Dinge, die vor der Eröffnung eines Schlachthofs erledigt werden müssen – egal, wie groß oder klein dieses Horrorhaus nachher ist.

     

    Einerseits muss der Ort entsprechend ausgebaut sein, um Tiere rechtskonform in den Tod zu schicken. Und andererseits müssen auch immer mal wieder Behörden ihren Gang durch die Räume machen.

    Deshalb ist fast jeder Schlachthof rundum gefliest und hat eine Menge obskurer Gerätschaften: zum Beispiel einen Gitterboden mit Abfluss für das viele Blut. Eine sogenannte „Falle“, in der Tiere fixiert und „betäubt“ werden können. Aber auch Betäubungszangen mit Zacken und einem orangen Spiralkabel oder riesige Bandsägen, um die Körper zu zerteilen.

    Und an der Decke gibt es fast immer eine Art Schienensystem, an dem die Tiere an Haken umhergeschoben werden können. Arbeitsschutz und so…

    Bei verschiedenen Anbietern kann man sogar, Zitat: „optimale Lösungen für jede Schlachtkapazität“, oder sogar ein ganzes „Schlachthausmodul“ ordern.

    Wie in einem Einkaufsladen für empathielose Businessmenschen, kann man bei manchen Herstellern von der „Großviehwinde“ über die „rituelle Schlachtbox mit Drehmechanismus“ bis zum sogenannten „Hohlstechmesser“ alles finden, was zum rechtskonformen Töten von Individuen so nötig ist.

    Was Henry Ford für die Automobilindustrie übernommen hat, wurde zuerst in den Schlachthöfen von Chicago erfunden: Ausgeklügelte Arbeitsteilung half dabei, dass die Tiere lebend angekarrt wurden und in Einzelteilen, fertig verpackt, wieder in die Supermärkte verschifft werden konnten.

    Zwei Schafe, vermutlich zwei Freunde
    Zwei Schafe, vermutlich zwei Freunde

    Aber was überall gleich ist, ist, dass sie eben gekachelt sind, dass da eben nachts teilweise Pfützen sind, dass es so metallisch riecht. Schlachthöfe haben so einen ganz eigenen Geruch.

    Im Außenbereich sind dann gegebenenfalls irgendwie Kadaver Tonnen bzw. einfach Mülleimer wo kein aber drin sind oder eben so ganz große, je nach je nach Größe vom Schlachthof ganz große Abfallbehältnisse. Aber im Grunde ist es dieses dieses man ist in einem Raum der nasskalt ist, gekachelt ist, wo irgendwelche Ketten und Schienen rum hängen, Ketten rum, den Schienen entlang sind so komische Fleischhaken. Die Türen sind auch alle. Eben dieses Edelstahl weiß muss.

    Es ist alles auf Hygiene quasi ausgelegt und dann ist entsprechend letztlich das schon alles ähnlich oder vergleichbar. Und auch immer die gekühlt führen dann mit so einem Kippriegel und so. Das ist schon alles sehr miteinander vergleichbar. […] Auch wenn die quasi jeder zu Hause sein Wohnzimmer anders einrichten würde, würde doch trotzdem jeder irgendwie erkennen was ist ein Wohnzimmer.

    Und ein Schlachthof ist halt auch irgendwie zwar im Aufbau, dann unterschiedlich, aber es ist halt schon immer irgendwie erkennbar.

    – Rechercheheini im Interview

    Wer nicht viel Platz in seiner Kaschemme hat, darf sich sicher sein, dass die schlauen Profis der Branche auch dafür eine Lösung haben: So hilft beispielsweise die EG‑Verordnung 853/2004 mit dem „Flexibility-Prinzip“, dass selbst in der kleinsten Bude geschlachtet werden kann. Wer wenig Platz hat, darf in einem einzigen Raum einem Tier das Leben nehmen, es ausweiden und letztlich in Portionen zerstückeln. Es muss nur zwischendrin mal sauber gemacht werden – aber wer guckt da schon so genau…

    Was für zuvorkommende Gesetzgebende wir doch manchmal haben…

     

    So kann man auf jeden Fall sein eigenes Schlachthaus der Träume recht komfortabel einrichten. Ein paar passende Feuchtraumleuchten, genügend Wasseranschlüsse und ein paar Gummistiefel – dann kann’s schon fast losgehen.

    Einen formlosen Antrag beim zuständigen Veterinäramt einreichen. Dann ein paar Details zum neuen Schlachthof notieren und einen Grundriss zeichnen. Und damit keine bösen Jungs einen solchen Schlachthof aufbauen, kann auch ein Führungszeugnis verlangt werden. Am besten der Kollege mit der weißen Weste übernimmt die ganze Beantragung.

    Dann muss noch ein „Hygienekonzept zur Selbstkontrolle“ festgehalten werden – gibt’s sicher schon Vorlagen im Internet.

     

    Das, was jetzt noch fehlt, trägt einen Titel, den ich irgendwie nicht einfach aussprechen kann. Weil er so vollkommen absurd und falsch klingt: „Sachkundenachweis nach Tierschutz-Schlachtverordnung“.

    Wieder so ein Wortmix, bei dem sich die Erfinder:innen nicht sicher waren, ob sie sich selbst verarschen wollen oder nur die Tiere.

    Anyways: Dieses Unwort-Dokument bekommen zwar auch gelernte Fleischer:innen, aber auch Menschen, die einen dreitägigen Lehrgang mit Theorie- und Praxisteil absolviert haben. Drei Tage. Und dann: tote Tiere.

    Bei Geflügeltieren übrigens nur ein Tag.

    Passenderweise hier eine Erinnerung an die Folge 9: „Allein im Schlachthof“.

    2. Betäubungsloses Schlachten

    Was bei solchen dreitägigen Lehrgängen auf jeden Fall Thema ist: Schlachten ohne Betäubung ist verboten. Das habe ich in der ersten Folge dieses Podcasts schon erzählt.

    Und trotzdem ist es hier passiert…

    In den meisten EU-Ländern gibt es Verbote für die Schlachtung von Tieren ohne Betäubung. Dass diese Betäubung unter Umständen tierschutzwidrig ist, weil sie erhebliches Leid verursacht – ja, ich schaue auf Dich, Du grausame scheiß CO2-Betäubung! – das spielt erstmal keine Rolle. Leider.

    In Deutschland muss in jedem Schlachthof betäubt werden. Egal, für wen da getötet wird.

    Verschiedene Organisationen von Juden und Muslimen behaupten zwar, dass durch eine scharfe Durchtrennung der Blutbahnen das Tier praktisch sofort bewusstlos werde und schmerzfrei sterbe. Aber aktuelle Forschung widerspricht hier vehement. Und selbst der Europäische Gerichtshof hat bekräftigt, dass ein Verbot der betäubungslosen Schlachtung auf Landesebene die Religionsfreiheit nicht einschränkt.

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat für eine verhältnismäßige Abwägung zwischen Religionsfreiheit und Tierschutz plädiert. Da die Gesetzgebenden damals zumindest den Anschein erwecken wollten, dass sie aus der Nazi-Zeit was gelernt haben, hat die Religionsfreiheit nämlich einen hohen Stellenwert – aber der Tierschutz ist eben auch ein ausdrückliches Staatsziel im Grundgesetz.

    Diese Abwägung der beiden Grundrechte bedeutet: Wer abgemetzelte Tiere essen muss, weil es die eigene Religion vorschreibt, der kann eine Sondererlaubnis beantragen – oder eben heimlich ohne Betäubung schlachten.

     

    Und sagen wir so viel: Der Schlachthof, um den es jetzt geht – der hatte so eine Sondererlaubnis nicht

    Das ganze Skript?

    für supporter

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    dreckige pfoten

    Das war „dreckige Pfoten“ mit „Zwei Freunde“.

    Vielen Dank an rechercheheini für das Interview und die vielen Insights!

    Ihr könnt rechercheheini und auch dreckige Pfoten auf Instagram einfach folgen. Und vergesst nicht „hallo“ zu sagen.

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    Quellen & Hintergründe

    [i] Hunter, D. S., Hazel, S. J., Kind, K. L., Liu, H., Marini, D., Owens, J. A., Pitcher, J. B., & Gatford, K. L. (2015): „Do I turn left or right? Effects of sex, age, experience and exit route on maze test performance in sheep.“ Physiology and Behavior, 139, 244-253

    [ii] „Crafty sheep conquer cattle grids“ bei BBC News am 30.07.2004 (abgerufen am 05.05.2026)
    http://news.bbc.co.uk/2/hi/uk_news/3938591.stm

     

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